Im Dezember 2022 wurde die Ortsumfahrung Kallmerode für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben, für deren Realisierung der Bund rund 37 Millionen Euro investiert hat. Die Planungskosten wurden durch den Freistaat Thüringen übernommen. An fünf Stellen auf dem mittlerweile befahrbaren Rad- beziehungsweise Wirtschaftsweg zwischen Dingelstädt und Kallmerode sind Gitter (auch Wildgitter oder Weiderost genannt), also bodengleich angeordnete Metallrohre, die für Weide- und Wildtiere ein schwer überwindbares Hindernis darstellen, vorhanden. Grund dafür sind zwei elektronische Wildwarnanlagen, die nach Aussage des Unternehmens Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES), das die Bauausführung verantwortete, in wildreichen Gebieten die Sicherheit für die Tiere und den motorisierten Verkehr verbessern sollen. Aus Perspektive der Rad- und Fußverkehrssicherheit stellen diese Gitter mit rund zehn Zentimeter großen Lücken zwischen den einzelnen Rundrohren jedoch eine große Gefahrenquelle dar. Denn bei Überholvorgängen, plötzlichen Bremsmanövern und Nässe auf den Metallgittern kann es zu schweren Verletzungen von Radfahrenden kommen, die auf asphaltiertem oder ähnlichem Untergrund nicht passieren würden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger besteht die Gefahr, mit dem Fuß in die Lücken zwischen den Metallrohren zu rutschen und sich zu verletzen. Auch die Barrierefreiheit ist durch diese groben Gitter stark eingeschränkt. Durch die aktuelle Positionierung des Zauns zwischen Radweg und Bundesstraße ist der Radverkehr darüber hinaus nicht vor Wildtieren geschützt.
Ich frage die Landesregierung:
- Welches Gesamtkonzept steckt hinter der elektronischen Wildwarnanlage (bitte auch Elemente und Wirkungsweise der elektronischen
Wildwarnanlage beschreiben)? - Wie beurteilt die Landesregierung die Einschränkungen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit durch die Anlage für die Nutzerinnen und Nutzer des Rad- und Wirtschaftswegs?
- Wären die Gitter auf dem Radweg vermeidbar, wenn sich der Wildschutzzaun zwischen Radweg und angrenzendem Waldstück befände, statt zwischen Radweg und Bundesstraße, so wie es beispielsweise bei der Wildschutzanlage am Rastorfer Kreuz an der Bundesstraße 202 in Schleswig-Holstein der Fall ist, wenn nein, warum nicht?
- Welche konkreten Maßnahmen werden vor Freigabe des Radwegs
ergriffen, um die Sicherheit der Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu gewährleisten?
Wahl
[Antwort der Landesregierung | Zum Vorgang]
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