Kleine Anfrage

Anfrage zur Starkregenvorsorge in Thüringen – Teil II

In der Klimaforschung ist es unstrittig, dass Extremwetterereignisse als eine der Folgen der Klimakrise in der Zukunft immer häufiger und intensiver auftreten werden. Lokale Starkregenereignisse mit katastrophalen Auswirkungen, wie derzeit in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu beobachten, könnten auch in Thüringen zur “neuen Normalität” werden. Starkregenfälle werden insbesondere beim Katastrophenschutz und bei der Erarbeitung von Klimafolgenanpassungsstrategien stärker in den Fokus genommen werden müssen.

Aus diesem Grund haben die Abgeordnete Madeleine Henfling und ich am 30.07.2021 nachfolgende Anfrage an die Landesregierung gerichtet:

  1. Wie viele Sirenen mit welchen Fähigkeiten (Feueralarm, Warnung der Bevölkerung, Entwarnung, Durchsagen et cetera) sind in welchen Gemeinden vorhanden (bitte sortieren nach Landkreisen)?
  2. Wie viele elektronische Sirenen einschließlich Systemsteuereinheit und Funkwirkempfänger wurden seit dem Jahr 2017 nach der “Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe” durch das Land gefördert (bitte aufschlüsseln nach Gemeinden [sortiert nach Landkreisen], Förderantrag inklusive beantragter Höhe und Bewilligung sowie Jahresscheiben)?
  3. Ist seit dem bundesweiten Warntag ein Anstieg der Fördermittelanträge zu verzeichnen und wenn ja, in welchem Umfang?
  4. Welche Aufgabenträger planen nach Kenntnis der Landesregierung eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung per Sirene sicherzustellen?
  5. Nach Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/1232 in Drucksache 7/1981 sind derzeit nur die Zentralen Rettungsleitstellen in Erfurt, Nordhausen und im Wartburgkreis in der Lage die Signale “Warnung der Bevölkerung” und “Entwarnung” auszusenden; wann werden die übrigen Rettungsleitstellen in der Lage sein, diese Signale auszusenden und wenn ein Aufgabenträger nicht plant, seine Rettungsleitstelle derart zu ertüchtigen, wie wird dies nach Kenntnis der Landesregierung begründet?
  6. Welche Ausrüstungen (Sandsäcke, technisches Gerät et cetera) werden in welcher Anzahl zur Bewältigung von Hochwasserlagen in den Katastrophenschutzlagern beziehungsweise Lagern der für Katastrophenschutz zuständigen Behörden seitens
    a) des Landes,
    b) der kreisfreien Städte und Landkreise sowie
    c) der Gemeinden
    vorgehalten?
  7. Durch welche Maßnahmen (Übungen, Informationen et cetera) wird seitens der zuständigen Stellen sichergestellt, dass die betroffene
    Bevölkerung bei Hochwasserlagen adäquat reagiert?
  8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Hochwasserereignissen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen?

Zur Antwort der Landesregierung …


 

Bild: Pixabay | Hans

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