Kleine Anfrage

Gewährleistung des sicheren Überholabstands von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden in Thüringen

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 wurde in § 5 Abs. 4 für Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrenden ein Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts festgelegt. Verstöße gegen die Mindestabstände sind mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog belegt. Leider berichten viele Radfahrende aus ihrem täglichen Erleben, dass die Überholabstände sehr oft nicht eingehalten werden. Dieses subjektive Empfinden wird durch Messdaten bestätigt, wie beispielsweise aus dem “Projekt Radmesser” des Berliner Tagesspiegel oder aus der Mitmachaktion “Kesselbox” der Stuttgarter Nachrichten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bislang ergriffen und welche plant sie gegebenenfalls zu ergreifen, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die mit der Gesetzesänderung verbundenen Überholabstände aufmerksam zu machen?
  2. Wie kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Überholabstände in Thüringen und welche technischen Hilfsmittel zur Abstandsmessung stehen ihr dabei zur Verfügung?
  3. Wie häufig kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Überholabstände in Thüringen?
  4. Wie viele Verstöße wurden wo diesbezüglich seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im April 2020 festgestellt und mit welchen Sanktionen wurden diese Verstöße geahndet (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln nach Kommunen beziehungsweise Landkreisen und inner- oder außerorts)?
  5. Wie plant die Landesregierung die Durchsetzung des sicheren Überholabstands in Zukunft zu verbessern?

[Antwort der Landesregierung]


Bild: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Thüringer Landtag

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