Rede

Laura Wahl zum Chancengleichheitsfördergesetz

113. – 115. Plenarsitzung, 05. – 07.07.2023, TOP 12): Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes – Ausbau und Förderung von Einrichtungen und Angeboten des Gewaltschutzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 7/8244

“Wir haben uns in den letzten Jahren immer wieder mit dem Thema #häuslicheGewalt auseinandergesetzt. Anhand vieler Leidensgeschichten wird deutlich, warum wir die #Frauenhaus-Finanzierung novellieren & diese umfassend finanzieren müssen. Im Kern wollen wir, dass Thüringen künftig in Landes-Verantwortung Einrichtungen zu Schutz & Hilfe für von geschlechtsspezifischer, sexualisierter & häuslicher Gewalt betroffenen Menschen & die in ihrer Obhut befindlichen Kinder vorhält. Die jetzige Situation der Frauenhäuser & Schutzeinrichtungen ist unzureichend. Mit der Gesetzänderung sorgen wir dafür, dass die Einrichtungen genügend & ausreichend geschulte Fachkräfte haben, Kapazitäten für Prävention & Öffentlichkeitsarbeit geschaffen werden. Barrierefreiheit & das Vorhalten von mind. 1 Männerschutzwohnung sollen ebenfalls gesetzlich verankert sein. Auch die Grundlagen für die Förderung der Thüringer Interventionsstellen werden so festgeschrieben & die Bedeutung der Frauenzentren verstetigt. Jede einzelne Person ist eine zu viel, welche in einer solchen Einrichtung Zuflucht suchen muss. Aber diese Unterkünfte werden gebraucht & haben eine anständige Finanzierung verdient. Denn: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.”

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