Kleine Anfrage

Flächen für Windenergie in Erfurt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Juli 2023 wurde durch die Änderung des Baugesetzbuches in § 245e ein neuer Absatz 5 eingefügt. Gemäß dieser Norm können Kommunen abweichend von der Regionalplanung zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen. In der derzeit laufenden Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms soll gemäß dem ersten Änderungsentwurf unter Kapitel 5.2.9 V ebenfalls eine kommunale Steuerung über eine bauleitplanerische Ausweisung von Sondergebieten ermöglicht werden. Mit diesen beiden kommunalen Öffnungsoptionen eröffnet sich der Stadt Erfurt die Chance, Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit voranzutreiben.

Vor diesem Hintergrund, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung zur Nutzung der beschriebenen Öffnungsmöglichkeiten bisher ergriffen?
  2. Welche Flächen hat die Stadtverwaltung bisher als Potentialflächen für eine kommunale Ausweisung identifiziert?
  3. Wurden bei der Erfassung der Potentialflächen auch Repowering-fähige Altstandorte berücksichtigt?

 

Antwort:

1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung zur Nutzung der
beschriebenen Öffnungsmöglichkeiten bisher ergriffen?

Derzeit befindet sich der Sachliche Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen in
Aufstellung. Dieser bezieht sich auf die Flächenbeitragswerte, wie sie in der
ebenfalls in Aufstellung befindlichen Teilfortschreibung des Landes-
entwicklungsprogrammes bestimmt werden sollen. Für die Ausweisung von
über die Vorgaben der Raumordnung hinausgehenden Flächen ist die
abschließende Aufstellung dieser Vorgaben abzuwarten.

2. Welche Flächen hat die Stadtverwaltung bisher als Potentialflächen für
eine kommunale Ausweisung identifiziert?

Als weiter zu untersuchende Potenzialflächen könnten zum Beispiel die im
Rahmen der Aufstellung des Sachlichen Teilplanes Wind seitens der
Planungsgemeinschaft Mittelthüringen benannten Prüfflächen (siehe Anlage)
herangezogen werden.

3. Wurden bei der Erfassung der Potentialflächen auch Repowering-fähige
Altstandorte berücksichtigt?

Bei der Ermittlung dieser Prüfflächen wurden auch repoweringfähige
Altstandorte berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein
Anlage
Der Oberbürgermeister
Landeshauptstadt Erfurt . Der Oberbürgermeister . 99111 Erfurt

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