Kleine Anfrage

Thüringer Landesprogramm: Akzeptanz und Vielfalt

Vielfalt und Partizipation aller Thüringerinnen und Thüringer gehören zu den Grundlagen unserer Demokratie. Das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt wurde im Jahr 2018 als umfassendes Konzept der Landesregierung zur Förderung von Akzeptanz und Vielfalt in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans, inter sowie queere Personen (LSBTIQ*) für die Schaffung und Erhaltung eines gesellschaftlichen Klimas der Gleichberechtigung und Anerkennung aller Lebensweisen beschlossen.
Das Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt leistet damit einen wichtigen Beitrag mit der Bereitstellung von Informationen und der Finanzierung verschiedener Projekte und Maßnahmen.

Ich frage die Landesregierung:

1) Welche Maßnahmen wurden in den Jahren 2019 bis 2023 im Rahmen des Landesprogrammes gefördert? Bitte nach Jahresscheiben auflisten.

2) Welche Projekte wurden in den Jahren 2019 bis 2023 im Rahmen des Landesprogrammes gefördert? Bitte nach Jahresscheiben auflisten.

3) Wo sieht die Landesregierung die bürokratischen Hürden bei der Umsetzung des Landesprogrammes?

4) Wie ist der derzeitige Entwicklungsstand der Arbeit im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Erarbeitung eines Beratungs- und Handlungsleitfadens für den Umgang mit trans-Schülerinnen und -Schüler sowie zur affirmativen und unterstützenden Begleitung ihrer Transition?

5) Welche Unterstützung für Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Landesprogrammes wurden jeweils von den Ministerien, insbesondere vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, der Thüringer Staatskanzlei, dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und dem Thüringer Innen- und Kommunalministerium geleistet?

6) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der Prüfung des Bedarfs durch die zuständigen Ministerien nach Angeboten von psychosozialen Beratungsstellen für LSBTIQ*-Personen und ihren Angehörigen vor und müssen bestehende Angebote möglicherweise erweitert werden?

7) Konnten wie geplant bei der Generalstaatsanwaltschaft und allen Staatsanwaltschaften Ansprechpersonen etabliert werden, wie wurden diese Personen für die LSBTIQ*-Themen qualifiziert und sensibilisiert und wo sind die Kontaktdaten dieser Ansprechpersonen bei den einzelnen Staatsanwaltschaften zu finden?

8) Wurde nach fünf Jahren Landesprogramm eine Evaluation durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie werden die Ergebnisse veröffentlicht und was folgt daraus?

 

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