Kleine Anfrage

Radwege im Nordpark

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 25.08.2023 war der Tagespresse zu entnehmen, dass die Stadt Erfurt von einem im Nordpark verunfallten Radfahrer angezeigt wurde. Als Ursache des Unfalls wurden, den mit Granit- Natursteinpflaster gepflasterten Weg, querende Entwässerungsrinnen genannt. Vom Leiter des Garten- und Friedhofsamt wurde eine Verantwortung der Stadt Erfurt mit dem Verweis auf ein
Fahrradfahrverbot in den Grünanlagen (§3 Absatz 2 Grünanlagensatzung) zurückgewiesen.
Laut Grünanlagensatzung ist das Radfahren nur auf gekennzeichneten Wegen gestattet. Dies trifft auf die (inkl. querender Entwässerungsrinnen) Granit-Natursteinpflaster-Wegstrecke im Nordpark (direkt nördlich an die Hundefreilauffläche angrenzend) jedoch laut Beschilderung vor Ort zu. Diese wird über ein „Gemeinsamer Geh- und Radweg“-Schild ab Baumerstraße/Garnisonslazarett als für den Radverkehr freigegeben ausgewiesen. Dem Weg von diesem Schild aus folgend, findet sich erst nach der mit Granit-Naturstein gepflasterten Wegstrecke, welche in den Radweg („Im Nordpark“) mündet, ein erneutes „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ Schild. Ein Schild, welches das Ende des Rad- und Gehweges ausweist, ist bis zu dieser Stelle nicht zu finden.

Des Weiteren wird der mit Granit-Naturstein gepflasterte Weg sowohl auf der Internetseite „Radroutenplaner Thüringen“ des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und im Geoportal der Stadt Erfurt als Radweg ausgewiesen. Ein mit Granit-Natursteinen gepflasterter, abschüssiger und zusätzlich mit mehreren querenden Entwässerungsrinnen gebauter Radweg stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar (insbesondere für ortsfremde Radfahrer).

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Plant die Stadtverwaltung eine Vervollständigung der Beschilderung der Wege im Nordpark, welche von mehreren offiziellen Seiten und von bereits vorhandener Beschilderung, als für den Radverkehr freigegeben ausgewiesen werden?
  2. Inwieweit kann und wird die Stadtverwaltung Maßnahmen ergreifen, um das Unfallrisiko für den Radverkehr durch Entwässerungsrinnen und Granit-Natursteinpflaster im Nordpark zu reduzieren?
  3. Warum wurde sich an dieser Stelle gegen das maßgebliche Planungsziel „hindernisfreie Wegeführung mit einem ebenen Wegebelag“ aus dem „Verkehrsentwicklungsplan Erfurt – Radverkehrskonzept“ (S. 6), mittels Granit-Natursteinpflaster und querenden Entwässerungsrinnen, entschieden?

[Zum Vorgang | Antwort des Oberbürgermeisters]

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