Pressemitteilung
Besserer Schutz für Betroffene von häuslicher Gewalt- R2G zur Frauenhausförderung auf Landesebene
Mit der Neufassung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz soll das Vorhalten von Frauenhäusern und Schutzwohnungen Landesaufgabe werden. Im Freistaat fehlt bisher eine rechtliche Grundlage, die die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte dazu verpflichtet. Auch welche Ausstattung und welche Leistungen eine solche Einrichtung zwingend vorhalten muss, ist nicht festgeschrieben. Die Novellierung löst nicht nur die bisherige finanzielle Regelung …