Pressemitteilung
Sicherer Überholabstand von Kraftfahrzeugen zu Radfahrenden in Thüringen | Novellierte StVO für mehr Sicherheit durchsetzen
Seit der StVO-Novelle in 2020 gilt für Autofahrende ein Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden von innerorts 1,50 Metern und außerorts 2,00 Metern. Laura Wahl, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt dazu: „Leider werden Radfahrende trotz der StVO-Novelle häufig mit zu geringem Abstand überholt und fühlen sich unsicher auf unseren Straßen. Daher braucht es …